https://mip.pruf.hhu.de/issue/feed Zeitschrift für Parteienwissenschaften 2024-01-04T16:24:46+00:00 Dr. Alexandra Bäcker alexandra.baecker@hhu.de Open Journal Systems <p>Das Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (www.pruf.de) gibt eine halbjährlich erscheinende Fachzeitschrift unter dem Titel „<strong>Zeitschrift für Parteienwissenschaften</strong>“, kurz <strong>MIP</strong> (ISSN Internet 2628-3778, ISSN Druck 2628-376X), heraus, die aus den vormals jährlich erscheinenden „Mitteilungen des Instituts für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung“ (ISSN 2192-3833) hervorgegangen ist (www.pruf.de/publikationen/mip-zeitschrift.html).</p> https://mip.pruf.hhu.de/article/view/634 Wie weiter mit der Parteiorganisation der CDU nach Merkel? 2023-12-07T02:47:13+00:00 Benjamin Höhne alexandra.baecker@hhu.de Elias Koch alexandra.baecker@hhu.de <p>Der Beitrag untersucht die in der CDU diskutierten innerparteilichen Reformvorhaben sowie die entsprechenden Positionen der Kandidierenden um den Parteivorsitz auf den Regionalkonferenzen am Ende des Jahres 2018. Um die Nachfolge der langjährigen Parteivorsitzenden Angela Merkel bewarben sich Annegret Kramp-Karrenbauer, Friedrich Merz und Jens Spahn, die sich auf acht Regionalkonferenzen vorstellten. Auf Grundlage der eigens hierfür transkribierten, 201.615 Wörter umfassenden, Wortprotokolle der Regionalkonferenzen wird untersucht, welche innerparteilichen Reformvorhaben diskutiert wurden und wie sich die Kandidierenden zu ihnen positionierten. Die qualitative Analyse zeigt zum einen, dass Fragen zur innerparteilichen Demokratie, zur Rolle der Vereinigungen der CDU sowie zur Schaffung neuer Möglichkeiten der intensiveren Basisbeteiligung thematisiert wurden. Zum anderen wurden die deskriptive Repräsentation von Frauen und jüngeren Menschen in Ämtern und Mandaten debattiert – Fragestellungen, die bislang hauptsächlich in Deutschland bei Bündnisgrünen, Linken und SPD verortet wurden. Des Weiteren deuten die Ergebnisse darauf hin, dass die Positionierung der Kandidierenden auch eigennutzenorientierten Motiven folgte, die die eigene Kandidatur unterstützen. Dieser Beitrag liefert Einblicke in den diskursiven Prozess und die strategische Aufstellung der Kandidierenden bei der personellen Neubesetzung des CDU-Vorsitzes und bietet Ansatzpunkte für weiterführende Forschungsfragen im Rahmen der Leadership-Selection und Party-Change-Forschung.</p> 2023-12-06T12:02:49+00:00 Copyright (c) 2023 Benjamin Höhne, Elias Koch https://mip.pruf.hhu.de/article/view/635 Schön erfolgreich in Bundestag und Bundesregierung? 2023-12-07T02:47:12+00:00 Ulrich Rosar alexandra.baecker@hhu.de Roman Althans alexandra.baecker@hhu.de <p>In diesem Beitrag wird empirisch untersucht, ob die physische Attraktivität von Bundestagsabgeordneten einen Einfluss auf ihre Chance, in eine Führungsposition im Parlament oder in der Regierung zu gelangen, nehmen kann. Basierend auf den in der Attraktivitätsforschung bekannten Mechanismen und bisherigen Erkenntnissen ist hier ein positiver Effekt zu erwarten. Anhand einer Vollerhebung der Bundestagsabgeordneten nach der Regierungsbildung 2021 wird mittels logistischer Regressionen unter Kontrolle wichtiger Drittvariablen der Einfluss der physischen Attraktivität auf die Inhaberschaft einer Führungsposition insgesamt getestet. In einem zweiten Schritt wird dann der Einfluss der physischen Attraktivität auf die Inhaberschaft einzelner Führungspositionen über-prüft. Dabei zeigt sich grundsätzlich ein positiver Effekt der Attraktivität, der allerdings stärker ausfällt, je schwächer die parlamentarisch-biographische Position der*des Abgeordneten zum Zeitpunkt der Vergabe von Führungspositionen ist. Darüber hinaus scheint die physische Attraktivität vor allem dann eine Rolle zu spielen, wenn es um Führungspositionen mit besonders großer (medialer) Sichtbarkeit geht. Das könnte für einen Produktivitätsvorteil für attraktive Politiker*innen sprechen.</p> 2023-12-06T12:08:32+00:00 Copyright (c) 2023 Ulrich Rosar, Roman Althans https://mip.pruf.hhu.de/article/view/636 Wer ist eine Frau? Parteienrecht und geschlechtliche Selbstbestimmung 2023-12-07T02:47:11+00:00 Stephan Rixen alexandra.baecker@hhu.de <p>Wer ist eine Frau? Diese Frage steht im Zentrum der Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 22.12.2022 (Az. BSchG 05/2022). Die Entscheidung ist ein wichtiger Beitrag zum derzeitigen gesellschaftlichen Ringen um die geschlechtsbezogene Selbstbestimmung und weist über das Parteienrecht hinaus, auch weil sie eine grundlegende rechtserkenntnistheoretische Problemdimension hat. Der Spannung zwischen dem „Prinzip der Selbstdefinition“ und objektivierender, gar „objektiver“ Überprüfung versucht das Bundesschiedsgericht gerecht zu werden, was ihm, alles in allem betrachtet, überzeugend gelingt. Vor allem wird deutlich: Verhaltensweisen, die nicht nur auf den ersten Blick „querulatorisch“ erscheinen mögen, dürfen nicht mithilfe eines großzügig eingesetzten Rechtsmissbrauchsarguments einfach vom Tisch gewischt werden, so provokant oder schräg manches auch wirken mag. Auch (vorgebliche) Nervensägen haben ein Recht darauf, gehört zu werden; sie können aber nicht beanspruchen, dass ihren Argumenten gefolgt wird.</p> 2023-12-06T12:14:24+00:00 Copyright (c) 2023 Stephan Rixen https://mip.pruf.hhu.de/article/view/637 Gibt es eine „alarmierende“ Ausbreitung rechtsextremer Einstellungen in der Bevölkerung? 2024-01-04T16:22:41+00:00 Karl-Heinz Reuband alexandra.baecker@hhu.de <p>Der Mitte-Studie der Universität Bielefeld zufolge, die sich auf bundesweite repräsentative Bevölkerungsumfragen stützt, hat sich in der Bevölkerung der Anteil von Personen mit rechtsextremen Einstellungen von 2019 auf 2023 verdreifacht. Dies steht im Gegensatz zu Umfragen des Institut für Demoskopie, die sich in etwa auf den gleichen Zeitraum beziehen und stabile Verhältnisse erbrachten. Und es steht im Gegensatz zu Umfragen von infratest-dimap aus den Jahren 2016 und 2023, die ebenfalls konstante Verhältnisse zeigen. Periodeneffekte, die aus den unterschiedlichen Feldzeiten erwuchsen und zeitlich begrenzt wirkten, stellen eine mögliche Erklärung dar. Nachdem die Zustimmung zu rechtspopulistischen/rechtsextremen Aussagen in der Corona-Zeit zunächst zurückging, stieg sie nach Ende der Pandemie wieder an. Die Veränderungen auf der Indikatorenebene erwiesen sich im Vergleich der Zeit vor und nach der Pandemie dabei als moderat, mit Ausnahme ethnozentrischen Einstellungen, die einem etwas stärkeren Anstieg unterlagen. Von einer „alarmierenden Normalisierung von rechtsextremen Haltungen“ in der deutschen Gesellschaft – wie von manchen Medien unter Bezug auf die Mitte-Studie geschrieben wurde – kann nach den vorliegenden Daten nicht die Rede sein. Dies legt auch die Entwicklung rechtspopulistischer/rechtsextremer Einstellungen im Langzeitvergleich dar.</p> <p>&nbsp;</p> <p>According to the „Mitte-Studie“ run by a research group at the University of Bielefeld&nbsp; on the basis of nationwide surveys the proportion of people with right-wing extremist attitudes in the population of Germany has increased threefold between 2019 and 2023. This is in contrast to two other survey series, run by the Institut für Demoskopie and by infratest-dimap in the same years respectively in the years 2016 and 2023, which have shown stability rather than change. A close look at the respective indicators of right wing extremist attitudes in all three studies only reveal minor or no changes over time, with ethnocentrisms as an exception. The most likely explanation for the different findings of the surveys on change are period effects arising from the differing field periods of data collection in 2023. Period effects also seem to have an impact during the Corona-crisis when right-wing attitudes lost support for a while until the Corona period ended. Given the available data there is no sign of “normalization” of right-wing extremist attitudes in the population, in contrast to what some media have written. This is also shown by long-term trends.</p> 2023-12-06T12:19:19+00:00 Copyright (c) 2023 Karl-Heinz Reuband https://mip.pruf.hhu.de/article/view/638 Analyse der Rechenschaftsberichte politischer Parteien des Deutschen Bundestags – Adressatenorientierte Adaption betriebswirtschaftlicher Kennzahlen der Bilanzanalyse und Entwicklung spezifischer Kennzahlen hinsichtlich der staatlichen Teilfinanzierung 2023-12-07T02:47:09+00:00 Regine Buchheim alexandra.baecker@hhu.de Sina Born alexandra.baecker@hhu.de <p>Die Entwicklung von Kennzahlen für die Rechenschaftsberichte ermöglicht den Adressaten eine effiziente Analyse der Einnahmen sowie der Vermögens- und Finanzlage politischer Parteien. Die Anwendung dieser Kennzahlen zum Überschuss, der Ei-gen- und Fremdkapitalquoten und zur Liquidität auf die Rechenschaftsberichte der Bundestagsparteien 2016 bis 2021 zeigt die finanzielle Entwicklung einzelner Parteien im Zeitablauf sowie Unterschiede zwischen den Parteien. So hat bspw. die FDP den höchsten Verschuldungsgrad, während die AfD den höchsten staatlichen Anteil an ihren Gesamteinnahmen in Anspruch nimmt. Auch Lücken in den Transparenzvorgaben des Parteiengesetzes können so festgestellt werden.<br>Zwei Kennzahlen zur staatlichen Parteienfinanzierung und der Wirkung der relativen und absoluten Obergrenze geben Einblicke und Vergleiche der Bundestagsparteien, die weitere Analysen und Diskussionen anregen. So kann bspw. die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2023 geäußerte Vermutung, mit der als verfassungswidrig beurteilten Anhebung der absoluten Obergrenze 2018 sollte die bereits 2015 erhöhte anteilige Parteienfinanzierung nachvollzogen werden, auf Basis der zusätzlich analysierten Festsetzungsbescheide 2015-2023 empirisch belegt werden. Es zeigt sich auch, dass die AfD als einzige Bundestagspartei von der im November 2023 erneut als Gesetzentwurf in den Bundestag eingebrachten rückwirkenden Anhebung der absoluten Obergrenze nicht profitieren würde, da es ihr bis-her nicht gelingt, ausreichend eigene Finanzmittel aus Spenden oder Mitgliedsbei-trägen zu generieren.</p> 2023-12-06T12:26:32+00:00 Copyright (c) 2023 Regine Buchheim, Sina Born https://mip.pruf.hhu.de/article/view/639 Die Grenze der geschlechtlichen Selbstbestimmung bei politischen Kandidaturen 2023-12-07T02:47:08+00:00 Lea Rabe alexandra.baecker@hhu.de <p>Das Bundesschiedsgerichtsgerichts BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN rang in einer Entscheidung mit der Herausbildung fairer Anforderungen an eine belastbare Selbstdefinition: es ging konkret um die Grenze der geschlechtlichen Selbstbestimmung bei politischen Kandidaturen. Dieses Ringen ist durch die aktuelle Rechtslage begründet, in der, wegen des (noch) hürdenreichen Änderungsverfahrens, ein Abstellen auf das eingetragene Geschlecht Persönlichkeitsrechte der Betroffenen tangiert. Da nicht nur das grüne Satzungsrecht, sondern auch der Bundesverfassungsgerichtsbeschluss zur „Dritten Option“ das Geschlecht – hier im Sinn des Art. 3 GG – an die empfundene Geschlechtsidentität anknüpft, sind Fremdzuschreibungen stets diskriminierungsverdächtig. In diese „Falle“ tappte auch das Bundesschiedsgericht. Die Einführung eines selbstbestimmten Änderungsverfahrens, flankiert durch präventiven Missbrauchsschutz, die der Referentenentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz (RefE-SBBG) ankündigt, ist zum Schutz des Persönlichkeitsrechts und vor Diskriminierung dringend geboten.</p> 2023-12-06T12:32:10+00:00 Copyright (c) 2023 Lea Rabe https://mip.pruf.hhu.de/article/view/640 „Beam me up, Mister Speaker“: Ausschlüsse aus Parlament, Partei und Fraktion in den USA 2023-12-07T02:47:07+00:00 Michael Kolkmann alexandra.baecker@hhu.de <p>Ein Ausschluss aus dem Parlament im US-amerikanischen politischen System ist ein äußerst seltenes Phänomen. Ein Ausschluss traf - bis zur Fertigstellung dieses Beitrages im November 2023 - erst 20 Kongressmitglieder, darunter 15 im US-Senat. Von diesen 15 wurden 14 während des Bürgerkrieges ausgeschlossen. Zuletzt fand ein entsprechendes Ausschlussverfahren gegen den Republikanischen Abgeordneten George Santos (New York) im Jahr 2023 statt. Erst am 1. Dezember 2023 - nach Fertigstellung des Beitrags - erfolgte sein Ausschluss aus dem Repräsentantenhaus. Die rechtlichen Bestimmungen für Ausschlüsse aus dem US-Kongress sind äußerst knapp bestimmt, aber es gibt sie. Deutlich schwieriger ist die Frage zu beantworten, ob bzw. inwiefern ein Ausschluss aus einer einzelnen Fraktion oder einer Partei möglich ist. Der Fokus dieses Beitrags liegt daher auf den Möglichkeiten des Ausschlusses aus einer der beiden Kongresskammern in Washington DC, dem US-Senat und dem US-Repräsentantenhaus.</p> 2023-12-06T12:41:01+00:00 Copyright (c) 2023 Michael Kolkmann https://mip.pruf.hhu.de/article/view/641 Bundesschiedsgericht BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Entscheidung vom 22.12.2022 – BSchG 05/2022 2023-12-07T02:47:06+00:00 Bundesschiedsgericht BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN alexandra.baecker@hhu.de <p>Ein faires Verfahren verlangt, dass die Partei dem einzelnen Mitglied größtmögliche Transparenz hinsichtlich der jeweils eigenen Mitgliedsdaten gewährt, damit es sich bei einer tatsächlichen oder auch nur potentiellen Bewerbung darauf einstellen kann, ob es auf einem Frauenplatz oder nur auf einem offenen Platz kandidieren darf. Entsprechendes gilt etwa auch für Redelisten. Bleibt ein Mit-glied im Unklaren darüber, mit welchem Geschlecht es in den Mitgliedsakten geführt wird, kann es bei Geltung einer Frauenquote sein passives Wahlrecht nicht mehr informiert ausüben. Es wird parteiöffentlichen Erklärungen des Präsidiums vor der Wahlversammlung über eine vermeintlich nicht stimmige Geschlechtszugehörigkeit ausgesetzt, kann seine Kandidatur nicht zielgenau auf die angestrebte Position beziehen und hat keine Möglichkeit mehr, Rechtsschutz gegen die Änderung der Geschlechtseintragung rechtzeitig vor der Wahl zu erlangen. Es erscheint mehr als zweifelhaft, ob die Partei die Geschlechtszugehörigkeit eines Mitglieds in der Mitgliederdatei überhaupt eigenmächtig abändern darf. In keinem Falle kann sie dies jedoch ohne vorherige Information und Anhörung des Mitglieds, um dessen Registrierung und Daten es geht. Das bislang angewandte Vorgehen verletzt das Recht auf ein faires (Wahl-)Verfahren und damit zugleich das Recht auf einen chancengleichen Zugang zum Parteiamt.</p> 2023-12-06T12:49:34+00:00 Copyright (c) 2023 Bundesschiedsgericht BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN https://mip.pruf.hhu.de/article/view/642 OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.03.2023 – OVG 3 B 28/21 2023-12-07T02:47:05+00:00 OVG Berlin-Brandenburg alexandra.baecker@hhu.de <p>Weil die AfD in der Zeit von Juli bis September 2017 Spenden in Höhe von insgesamt 132.005,52 €, unter Verstoß gegen § 25 Abs. 2 Nr. 6 PartG angenommen hatte, machte der Präsident des Deutschen Bundestages einen Zahlungsanspruch nach § 31c PartG in Höhe des Dreifachen des rechtswidrig erlangten Betrages durch Bescheid geltend. Das OVG bestätigte diesen: Eine Spende „an die Partei“ und keine Direktspende an einen Kandidaten ist gegeben, wenn der Spendenbetrag auf das Parteikonto überwiesen und zudem zu Parteizwecken wie der Finanzierung einer Wahlkampfwerbekampagne verwendet worden ist. Die Offenlegungspflichten und Spendenannahmeregelungen des Parteiengesetzen dienen der Offenlegung einer Verflechtung von politischen und wirtschaftlichen Interessen, damit die Wähler sich unter anderem über die Kräfte unterrichten können, die die Politik der Parteien bestimmen, und die Möglichkeit haben, die Übereinstimmung zwischen den politischen Programmen und dem Verhalten derer zu prüfen, die mit Hilfe finanzieller Mittel auf die Parteien Einfluss zu nehmen suchen. Zugleich soll die innere Ordnung der Parteien durch die Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung gegen undemokratische Einflüsse gesichert werden.</p> 2023-12-06T12:54:43+00:00 Copyright (c) 2023 OVG Berlin-Brandenburg https://mip.pruf.hhu.de/article/view/643 VG Berlin, Urteil vom 04.05.2023 – 2 K 238/22 2023-12-07T02:47:04+00:00 VG Berlin alexandra.baecker@hhu.de <p>Die Entscheidung über die Ruhendstellung des Büros hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages mit Beschluss vom 19. Mai 2022 getroffen. Die Büros sind öffentlich-rechtliche Organisationseinheiten im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramts, die dazu berufen sind, Aufgaben der öffentlichen Verwaltung bzw. Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrzunehmen. Soweit die Bundeskanzler a.D. durch das Nutzendürfen dieser Ressourcen einen mittelbarfaktischen Vorteil haben, handelt es sich dabei um einen bloßen Rechtsreflex. Ein gewohnheitsrechtlicher Rechtssatz, wonach Bundeskanzler a.D. nach dem Ende ihrer Amtszeit einen Anspruch auf ein Büro mit Stellenausstattung haben, ist nicht entstanden. Unter einer für die Entstehung von Gewohnheitsrecht erforderlichen Rechtsüberzeugung ist nicht nur die Erwartung zu verstehen, dass die Beteiligten nach dieser Maxime verfahren werden, sondern darüber hinaus die Überzeugung, dass sie dies tun werden, weil es sich um eine sie bindende Norm handelt und nicht nur um einen bloßen Verwaltungsbrauch bzw. eine courtoisie mit rein politischem Charakter.</p> 2023-12-06T13:02:51+00:00 Copyright (c) 2023 VG Berlin https://mip.pruf.hhu.de/article/view/644 MIP 2023 | Heft 3 2024-01-04T16:24:46+00:00 jeweilige Autor/innen alexandra.baecker@hhu.de 2023-12-06T13:07:53+00:00 Copyright (c) 2023 jeweilige Autor/innen