Transparenz durch die Hintertür?

– Zugangsanspruch nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG zu amtlichen Aufzeichnungen der Bundestagsverwaltung im Zusammenhang mit dem Verifikationsverfahren nach § 23a PartG –

  • Sören Lehmann
Schlagworte: IFG, Informationsfreiheitsgesetz, Parteienfinanzierung, Rechenschaftsbericht, Rechenschaftspflicht, Offenlegungspflicht, Transparenz, Bundestagsverwaltung, Informationszugang, Auskunftsanspruch, Rechnungslegung, Bundesrechnungshof, Kontrolle

Abstract

Ein im Januar 2017 ergangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin hat den Betreibern der Website Abgeordnetenwatch.de einen umfassenden Zugang zu den Aufzeichnungen der Bundestagsverwaltung über die Prüfung der Rechenschaftsberichte politischer Parteien auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zuerkannt. Umfasst ist davon der Zugang zu den vorhandenen Korrespondenzen, Vermerken, Notizen, Dienstanweisungen oder sonstigen amtlichen Aufzeichnungen, die im Zusammenhang mit den Rechenschaftsberichten 2013 sowie den Spenden im Jahr 2013 an die Parteien CDU, CSU, SPD, Grüne, Linke und FDP stehen, einschließlich der Rechenschaftsberichtsakten für das Jahr 2013 in anonymisierter Form. Der Beitrag beleuchtet vor dem Hintergrund die Stellung des verfassungsrechtlichen Transparenzgebots (Art. 21 Abs. 1 S. 4 GG) im Gefüge des Grundgesetzes näher und zeigt mögliche Friktionen zwischen den die Parteienfinanzierung regelnden Normen des Parteiengesetzes (§§ 23 ff. PartG) und dem System des IFG auf.

Veröffentlicht
2018-04-06