Damit ist kein Staat zu machen: Von Verfassungsfeinden und einem weiteren Problem mit der Verfassungstreue

Autor/innen

  • Alexandra Bäcker

DOI:

https://doi.org/10.25838/oaj-mip-2018112-113

Schlagworte:

§ 5 PartG, Zugangsanspruch, öffentliche Einrichtung, Stadthalle, Wetzlar, Bundesverfassungsgericht, BVerfG, Rechtsstaat, Bindung an Recht und Gesetz, Art. 20 Abs. 3 GG, § 31 Abs. 1 BVerfGG, Parteienprivileg, verfassungsfeindliche Partei, NPD, Chancengleichheit, Zwangsgeld, Vollstreckung

Abstract

Die NPD wollte in der Stadthalle Wetzlar eine Wahlkampfveranstaltung abhalten und erstritt sich dieses Recht über alle Instanzen im Eilrechtsschutz bis zum Bundesverfassungsgericht. Gleichwohl verweigerte die Stadt Wetzlar - vertreten durch die zuständigen Mitarbeiter der Stadt - der NPD den Zugang zu ihrer öffentlichen Einrichtung. Der Beitrag zeigt auf, warum die darin liegende Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze (sowohl der Gesetzesbindung der Verwaltung wie auch des Gewaltenteilungsgrundsatzes) eine nicht zu unterschätzende Gefahr für unser Gemeinwesen darstellt.

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Veröffentlicht

2018-04-06