Grundlagen zum Parteienrecht

  • Sven Jürgensen
Schlagworte: Neutralitätsgebot, Sachlichkeitsgebot, Parteienprivielg, Öffentlichkeitsarbeit, Namensrecht, Versammlungsverbot, Versammlungsauflagen, Waffenrecht, Zuverlässigkeit, Urheberrecht, Presserecht, Auskunftsanspruch, Unterlassungsanspruch, IFG, Parteiausschluss, DÜGIDA, Licht aus, Gegendemonstration

Abstract

Der Spiegel der Rechtsprechung zu den Grundlagen des Parteienrechts ist auch im Berichtsjahr 2017 von Entscheidungen zum Problem des staatlichen Neutraliätsgebots gegenüber Teilnehmern am politischen Wettbewerb geprägt. So setzt sich der Beitrag mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtswidrigkeit  der "Licht-aus"-Anordnung und des Aufrufs zur Gegendemonstration des Düsseldorfer Oberbürgermeisters anlässlich einer DÜGIDA-Demonstration auseinander. Weitere Fälle anderer Verwaltunsgerichte betrafen etwa die Kritik des Frankfurter Oberbürgermeisters über seinen Facebookaccount an der Einladung der damaligen AfD-Bundesvorsitzenden in den örtlichen Wirtschaftsclub und und das Engagement der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln gegen den in ihrer Stadt stattfindenden Bundesparteitag der AfD. In anderen verwaltungsgerichtlichen Verfahren ging es um die Entziehung einer Waffenbesitzkarte wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen und ein Versammlungsverbot. Daneben nimmt der Beitrag auch zivilgerichtliche Verfahren in den Blick, so einen presserechtlichen Auskunftsanspruch in Fragen der Parteienfinanzierung (Wahlkampffinanzierung des SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück), einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch der Musikgruppe „Die Höhner“ gegen die NPD wegen der Verwendung zweier ihrer Lieder im Thüringer Wahlkampf und zwei namensrechtliche Streitigkeiten, einmal zwischen der in Bayern gegründeten „Union der Christlichen und Sozialen Demokraten“ (CDSU) und der CDU und zum anderen zwischen der AfD und der „Allianz Deutscher Demokraten“ wegen deren Kurzbezeichnung ADD. Mit einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Österreichs zu einem Parteiausschluss wurde auch ein rechtsvergleichend aufschlussreiches Urteil in die Sammelbesprechung aufgenommen.

Veröffentlicht
2018-04-06