Parteienfinanzierung
DOI:
https://doi.org/10.25838/oaj-mip-2018129-133Schlagworte:
Parteienfinanzierung, Fraktionsfinanzierung, Wählergemeinschaft, Rechenschaftspflicht, Sanktion, Unrichtiger Rechenschaftsbericht, Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit, relative Obergrenze, Einnahmebegriff, Saldierungsverbot, Transparenzgebot, Art. 21 Abs. 1 S. 4 GG, Transparenz, verfassungsfeindliche Partei, Personalkostenzuschüsse, Spendenabzug, § 10b EStG, ParteienbegriffAbstract
Die Rubrik "Parteienfinanzierung" im Spiegel der Rechtsprechung nimmt die im Zusammenhang mit der Finanzierung politischer Parteien oder ihnen nahestehender Organisationen ergangene Rechtsprechung in den Blick. Im Berichtsjahr 2017 hat das VG Berlin über die Rücknahme eines Bewilligungsbescheides über die Gewährung staatlicher Parteienfinanzierung und der Festsetzung eines Sanktionsbetrages gegen die Partei „Die PARTEI“ wegen Unrichtigkeiten des Rechenschaftsberichtes im Zusammenhang mit dem sog. Geldhandel (Aktion Geld für Geld) als Reaktion auf den Goldhandel der AfD entschieden. Der VGH Kassel befasste sich mit einer Änderung der Entschädigungssatzung einer Stadt, derzufolge eine Fraktion einer erkennbar verfassungsfeindlichen Partei von der Teilhabe an den kommunalen Fraktionszuschüssen ausgeschlossen wurde. Um die - nicht gleichheitsgerechte - Erhöhung von Zuwendungen an Fraktionen und Gruppen ging es in einem Verfahren vor dem OVG Münster, das von der Ratsgruppe Pro Köln angestrengt worden war. Vor dem BFH wurde über Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen gestritten.