Parteien und Parlamentsrecht

Autor/innen

  • Jasper Prigge

DOI:

https://doi.org/10.25838/oaj-mip-2018133-136

Schlagworte:

Ausschussrückruf, Redeverbot, Rederecht, Parlament, Rat, Ratsfraktion, Landtagsfraktion, Fraktion, Auskunftsanspruch, Ordnungsruf, Sanktion

Abstract

In der Rubrik "Parteien und Parlamentsrecht" stehen solche Gerichtsentscheidungen im Fokus, die sich mit den Verbindungsgliedern zwischen parteigetragener Willensbildung des Volkes und staatlicher Willensbildung, mithin den Abgeordneten und Fraktionen befassen. Im Berichtsjahr 2017 befassten sich gleich drei Entscheidungen des Verfassungsgrichtshofs Baden-Württemberg (Organstreitverfahren, einstweiliger Rechtsschutz, Befangenheitsantrag) mit dem von der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag gegenüber dem Abweichler Heinrich Fiechtner verhängten Redeverbot und dessen Abzug aus zwei Ausschüssen. Um einen Ordnungsruf gegenüber einem Ratsmitglied ging es in einem Verfahren vor dem OVG Münster und auch in einem Verfahren vor dem VG Düsseldorf, das sich zudem mit dem Rederecht in einer Stadtverordnetenversammlung und einem Antrag auf Feststellung der "Existenz einer Fraktion" auseinandersetzen musste. Zu guter Letzt hat das VG Köln entschieden, dass einem Pressevertreter gegenüber dem Bundesrechnungshof ein Anspruch auf Akteneinsicht in die abschließenden Prüfergebnisse der Fraktionen im Deutschen Bundestag zusteht.

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Veröffentlicht

2018-04-06