Die Briefwahl: Ein scharfes Schwert im Kampf gegen Epidemien?
Überlegungen anlässlich kommunaler „Zwangsbriefwahlen“
DOI:
https://doi.org/10.25838/oaj-mip-202038-43Schlagworte:
Stichwahlen, Bayern, Briefwahl, Infektionsschutz, Gesundheitsschutz, Leitbild der Urnenwahl, Wahlrechtsgrundsätze, Allgemeinheit der Wahl, Öffentlichkeit der Wahl, Geheimheit der Wahl, WahlgeheimnisAbstract
Wahlen sind der Akt, auf den jede funktionierende Demokratie zwingend angewiesen ist: Sie spinnen vom Moment der Stimmabgabe an ein legitimierendes Band vom Bürger bis hin in zu jedem öffentlichen Amt. Dieser urdemokratische Akt kann aber auch selbst zu einer Gefahr für Leib und Leben werden wie die von dem Corona-Virus Covid-19 ausgelöste Pandemie deutlich aufzeigt. Für unter diesen Bedingungen abzuhaltende (Stich-)Wahlen betrat Bayern mit der Anordnung einer ausschließlichen Briefwahl gesamtdeutsches Neuland. Dies nimmt der Beitrag zum Anlass, die Vereinbarkeit der bayerischen Entscheidung mit geltendem Recht, insbesondere mit den Wahlrechtsgrundsätzen, näher zu untersuchen, um abschließend auch Schlussfolgerungen für die erst noch bevorstehenden Kommunalwahlen im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen im Herbst dieses Jahres zu ziehen.
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