Zwischen Parteitag und Fernsehshow – Parteienrecht in Zeiten der Corona-Pandemie
DOI:
https://doi.org/10.24338/mip-202122-28Schlagworte:
Corona, COVID-19, Pandemie, Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, GesRuaCOVBekG, Amtszeit, Vorstandswahlen, Anwesenheit, Beschlussfassung, Präsenzversammlung, Virtuelle Versammlung, Mitgliederversammlung, Delegiertenversammlung, Parteitag, innerparteiliche Willensbildung, digital, Online-AbstimmungAbstract
Das Parteienrecht operiert mit einem Leitbild von Parteien, das diese sowohl als Mitgliederparteien als auch als Anwesenheitsparteien begreift und konstituiert. Aufgrund dieser doppelten Verankerung der Präsenz sowohl in der faktischen als auch in der rechtlichen Grundlage der Parteien stellt die Corona-Pandemie sie vor grundlegende Herausforderungen ihrer Organisationsstruktur. Nachdem der deutsche Gesetzgeber zunächst relativ lange mit einer Anpassung gezögert hat und die Parteien daher eher auf experimenteller Grundlage ihre Aktivitäten zumindest teilweise auf Online-Formate umgestellt haben, hat der Bundestag Ende 2020 eine zeitlich befristete Änderung des Parteienrechts beschlossen, die den Parteien ein flexibleres Agieren in der Pandemie und ein teilweises Ausweichen auf digitale Veranstaltungen auch bei verbindlichen Entscheidungsfindungen ermöglichen soll. Der Beitrag beleuchtet die erheblichen sowohl praktischen als auch verfassungsrechtlichen Probleme, die die neue, vorübergehende Gesetzesfassung aufweist.
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