Anything goes! – Zur Aufstellung von Wahlbewerbern in der Covid-19-Pandemie
DOI:
https://doi.org/10.24338/mip-202129-36Schlagworte:
Corona, COVID-19, Pandemie, COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung, Wahlvorbereitung, Kandidatenaufstellung, Anwesenheit, Wahlverfahren, Präsenzversammlung, Briefwahl, Virtuelle Versammlung, Online-Abstimmung, E-Voting, hybride VersammlungAbstract
Die Aufstellung von Wahlbewerbern ist ein wesentlicher Schritt der Wahlvorbereitung in Bund und Ländern. Sie obliegt in erster Linie den Parteien, die ihre Kandidaten in Versammlungen wählen. In der Covid-19-Pandemie ist die Durchführung solcher Aufstellungsversammlungen aus Gründen des Infektionsschutzes erheblich behindert. Mit der Kandidatenaufstellung zu warten, bis die Pandemie vorüber ist, ist keine Option. Der demokratische Grundsatz der Periodizität fordert die fristgerechte Abhaltung der Wahlen kompromisslos ein. Ohne Kandidaten, keine Wahlen; ohne Wahlen, keine Demokratie. Für die im Herbst 2021 anstehenden Wahlen zum Bundestag, zum Berliner Abgeordnetenhaus und (voraussichtlich) zum Thüringer Landtag wurden daher Sonderregelungen getroffen, die die Aufstellung von Wahlbewerbern in der Pandemie erleichtern sollen. Der Beitrag unterzieht diese Sondervorschriften einer kritischen Würdigung, wobei der Fokus auf dem Bundeswahlrecht liegt, an dem sich die landesrechtlichen Vorschriften orientieren.
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