Jens Spahn und die 9.999 €-Spenden
DOI:
https://doi.org/10.24338/mip-202146-47Schlagworte:
Spenden, Spendernamen, Veröffentlichungspflicht, Offenlegung, Rechenschaftspflicht, Rechenschaftsbericht, TransparenzAbstract
Der Kurzbeitrag nimmt das in der Öffentlichkeit heftig kritisierte Spendendinner des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn zum Anlass, die gesetzlich festgelegte Veröffentlichungspflicht für Namen von Spendern politischer Parteien zu hinterfragen. Als Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Transparenzgebots des Art. 21 Abs. 1 S. 4 GG dient die Veröffentlichungspflicht für Spendernamen der Offenlegung politischen Einflusses. Vor diesem Hintergrund stehen die gesetzlichen Grenzwerte, ab denen Veröffentlichungspflichten greifen, seit Jahren in der Kritik, auch weil die Umgehungsanreize – wie das Spendendinner zeigt – offensichtlich noch deutlich zu groß sind.
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