KG Berlin, Urteil vom 22.01.2021 – 7 U 1081/20

Beendigung einer Parteimitgliedschaft durch Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist weder evident rechtswidrig noch willkürlich.

Autor/innen

  • KG Berlin

DOI:

https://doi.org/10.24338/mip-202148-52

Schlagworte:

Parteiausschluss, Parteimitgliedschaft, Aufhebung, Anfechtung, Parteischiedsgericht, Vorstandsbeschluss

Abstract

Das KG Berlin hat in einer Berufung gegen die den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ebenfalls ablehnende Entscheidung der Vorinstanz (LG Berlin, Urteil vom 21.08.2020 – 43 O 223/20) entschieden, dass die Beendigung einer Parteimitgliedschaft durch Anfechtung wegen arglistiger Täuschung weder evident rechtswidrig noch willkürlich ist.

Downloads

Veröffentlicht

2021-04-27