KG Berlin, Urteil vom 22.01.2021 – 7 U 1081/20
Beendigung einer Parteimitgliedschaft durch Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist weder evident rechtswidrig noch willkürlich.
Schlagworte:
Parteiausschluss, Parteimitgliedschaft, Aufhebung, Anfechtung, Parteischiedsgericht, Vorstandsbeschluss
Abstract
Das KG Berlin hat in einer Berufung gegen die den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ebenfalls ablehnende Entscheidung der Vorinstanz (LG Berlin, Urteil vom 21.08.2020 – 43 O 223/20) entschieden, dass die Beendigung einer Parteimitgliedschaft durch Anfechtung wegen arglistiger Täuschung weder evident rechtswidrig noch willkürlich ist.
Veröffentlicht
2021-04-27
Rubrik
Rechtsprechung
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