LG Berlin, Urteil vom 21.08.2020 – 43 O 223/20
Aufhebung einer Parteimitgliedschaft wegen Verschweigens einer früheren Zugehörigkeit zu einer rechtsextremen Partei ist weder evident rechtswidrig noch willkürlich.
DOI:
https://doi.org/10.24338/mip-202153-59Schlagworte:
Parteiausschluss, Parteimitgliedschaft, Aufhebung, Anfechtung, Parteischiedsgericht, VorstandsbeschlussAbstract
Das LG Berlin hat in erster Instanz einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Aufhebung einer Parteimitgliedschaft wegen Verschweigens einer früheren Zugehörigkeit zu einer rechtsextremen Partei zurückgewiesen. Das Urteil wurde in zweiter Instanz durch das KG Berlin (Urteil vom 22.01.2021 – 7 U 1081/20) bestätigt.
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2021-04-27
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