Parteienfinanzierung
DOI:
https://doi.org/10.24338/mip-202180-82Schlagworte:
Europäische Politische Partei, EPP, Sanktion, Strafzahlung, Rückzahlung, außereuropäische Partei, Mitgliedsbeitrag, Spende, parteinahe Stiftung, Stiftungsfinanzierung, Einnahmen, Einnahmebegriff, Geldhandel, Goldhandel, Unternehmenstätigkeit, Gemeinnützigkeit, Attac, Parteispenden, anonyme Spenden, Strohmannspende, SpendenannahmeverbotAbstract
Die Rubrik Parteienfinanzierung im Spiegel der Rechtsprechung nimmt die im Zusammenhang mit der Finanzierung politischer Parteien oder ihnen nahestehender Organisationen ergangene Rechtsprechung in den Blick. Im Berichtsjahr 2020 entschied das Gericht der Europäischen Union (EuG) in einem Verfahren über die Gewährung einer Vorfinanzierung der Parteienfinanzierung für das Jahr 2019 an eine europäische politische Partei (ACRE), die das Europäische Parlament von vorherigen Rückzahlungen von Finanzhilfen für Konferenzen im Ausland und für eine zur Unrecht im Rechenschaftsbericht als Mitgliedsbeitrag ausgewiesene Spende einer außereuropäischen Partei abhängig gemacht hatte. Die AfD unternahm – erfolglos – einen weiteren Versuch, mit ihrer parteinahen Stiftung, der Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V., an der staatlichen Stiftungsfinanzierung zu partizipieren und – ebenfalls erfolglos – sich dem laufenden Normenkontrollverfahren gegen die Erhöhung der absoluten Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung im Wege des Beitritts zum Verfahren anzuschließen. Das BVerwG sprach das – wohl – letzte Wort in dem Verfahren um die „richtige“ Verortung als Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit im Rechenschaftsbericht der von der PARTEI aus dem sog. „Geldhandel“ erzielten Einnahmen, der als Antwort auf den von der AfD betriebenen "Goldhandel" ins Leben gerufen wurde. Erneut ging es in einem Verfahren auch um die Gemeinnützigkeit des eingetragenen Vereins Attac. Einen Verstoß gegen das Verbot der Annahme anonymer Spenden attestierte das VG Berlin der AfD, die von Dritten finanzierte Werbemaßnahmen im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 2016 nicht im Rechenschaftsbericht ausgewiesen hatte.
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