Parteienadministration und Informationszugangsfreiheit

Zum Anspruch auf Zugang zu Parteiinformationen nach dem IFG des Bundes

  • Sophie Schönberger
Schlagworte: IFG, Informationsfreiheitsgesetz, Öffentlichkeit, Öffentlichkeitsgrundsatz, Parteienfreiheit, Chancengleichheit, Wettbewerbsfreiheit, Parteienwettbewerb, Parteienfinanzierung, Rechenschaftsbericht, Rechenschaftspflicht, Offenlegungspflicht, Transparenz, Bundestagsverwaltung, Informationszugang, Auskunftsanspruch, informationelle Selbstbestimmung

Abstract

Die Parteien sind nach Art. 21 Abs. 1 S. 4 GG zur öffentlichen Rechenschaftslegung über Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen verpflichtet. Das wirft die Frage auf, ob das einfache Recht weitere Regelungen über die Öffentlichkeit von Informationen über Parteien enthält. Gegenüber der Bundestagsverwaltung wurde in letzter Zeit häufiger ein allgemeiner Informationszugangsanspruch nach dem IFG geltend gemacht, mit dem die Herausgabe der bei ihr vorhandenen Informationen über Parteien, die im Rahmen der Verwaltungstätigkeit im Zusammenhang mit der Parteienfinanzierung anfallen, verlangt wurde. Der Beitrag zeigt auf, dass sich ein solcher Anspruch auf Zugang zu Parteiinformationen, so verlockend er auch für die politische Auseinandersetzung sein mag, aus dem geltenden Recht nicht ergibt. Das Informationsfreiheitsgesetz ist als Instrument zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, nicht als solches zur Kontrolle der politischen Parteien konzipiert. Soll eine größere Transparenz der Tätigkeit der Parteien für die Öffentlichkeit hergestellt werden, kann dies nur durch eine entsprechende Änderung der parteienrechtlichen Vorschriften erfolgen.

Veröffentlicht
2022-04-11