Chancengleichheit

  • Alexandra Bäcker
Schlagworte: § 5 PartG, Chancengleichheit, Überlassung öffentlicher Veranstaltungsräume, Wahlwerbung, Stadthalle

Abstract

Diese Rubrik des Spiegels der Rechtsprechung setzt sich mit den im Berichtsjahr 2016 ergangenen Gerichtsentscheidungen zu Fragen der Chancengleichheit politischer Parteien in den Fällen auseinander, wenn ein Träger öffentlicher Gewalt den Parteien Einrichtungen zur Verfügung stellt oder andere öffentliche Leistungen gewährt (§ 5 PartG). Im Zentrum steht auch in diesem Jahr die Überlassung öffentlicher Veranstaltungsräume an politische Parteien. Unter anderem versuchte die NPD Berlin-Neukölln erfolglos bis zum BverfG, die Überlassung einer Gymnastikhalle zu erstreiten. Daneben spielte aber auch das zur Verfügung stellen von Girokonten an politische Parteien sowie Streitigkeiten über Wahlwerbung eine Rolle.

Veröffentlicht
2022-04-11