Parteien und Parlamentsrecht
DOI:
https://doi.org/10.24338/mip-2017160-165Schlagworte:
Ausübung parlamentarischer Minderheitenrechte, Die Linke, Fraktion, Normenkontrollverfahren, Niedersächsischer StGH, Untersuchungsausschuss, Wahlvorschläge von FraktionenAbstract
In der Rubrik "Parteien und Parlamentsrecht" stehen solche Gerichtsentscheidungen im Fokus, die sich mit den Verbindungsgliedern zwischen parteigetragener Willensbildung des Volkes und staatlicher Willensbildung, mithin den Abgeordneten und Fraktionen befassen. Im Berichtsjahr 2019 hatte sich das BVerfG zunächst mit einem Normenkontrollverfahren der Partei die Linke zu befassen, wobei es feststellte, dass eine Absenkung der Quoren für die Ausübung parlamentarischer Minderheitenrechte im Deutschen Bundestag verfassungsrechtlich nicht geboten sei. Außerdem hatte sich der Niedersächsische StGH mit der Zusammensetzung von Untersuchungsausschüssen zu beschäftigen. Im Zentrum der Rechtsprechung standen neben zahlreichen weiteren Verfahren die Wahlvorschläge von Fraktionen.
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