Parteienfinanzierung

  • Heike Merten
Schlagworte: § 20b PartG DDR, Spenden, Sanktionen, Bewilligungsbescheid, FDP, Möllemann, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Haushaltsmittel, Bundestagsfraktionen, persönliche Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten, parteinahe Stiftungen

Abstract

Die Rubrik Parteienfinanzierung im Spiegel der Rechtsprechung nimmt die im Zusammenhang mit der Finanzierung politischer Parteien oder ihnen nahestehender Organisationen ergangene Rechtsprechung in den Blick. Im Berichtsjahr 2015 musste sich ein Gericht mit der Regelung des § 20b PartG DDR auseinandersetzen, der verhindert soll, dass Parteien der ehemaligen DDR – insbesondere in Nachfolge der SED – am demokratischen Willensprozess mit Vermögenswerten teilnehmen, die sie in einem demokratischen Rechtsstaat nie hätten erwerben können. In einem anderen Verfahren ging es um die Rücknahme von Bewilligungsbescheiden über die Gewährung staatlicher Parteienfinanzierung an die FDP im Zusammenhang mit rechtswidrigen Spenden des damaligen nordrhein-westfälischen FDP-Landesvorsitzenden Jürgen W. Möllemann. Finanzgerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit politischen Parteien sind selten, aber in 2015 fand ein Rechtsstreit um die Umsatz- und Körperschaftssteuerpflicht den Weg vor die Finanzgerichtsbarkeit, weil eine politische Partei, die zum Wahlkampfauftakt ein Rockkonzert veranstaltet hatte, sich – erfolglos – gegen die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages wandte.

Veröffentlicht
2022-04-13