Parteien und Parlamentsrecht

  • Sven Jürgensen
Schlagworte: Abgeordnetenrechte, parlamentarische Mitwirkungsrechte, Parteienfinanzierung, Fraktionsmittel, Untreue, Gruppenstatus, Fraktionsfinanzierung, Ausschussbesetzung, Spiegelbildlichkeitsgrundsatz

Abstract

In der Rubrik "Parteien und Parlamentsrecht" stehen solche Gerichtsentscheidungen im Fokus, die sich mit den Verbindungsgliedern zwischen parteigetragener Willensbildung des Volkes und staatlicher Willensbildung, mithin den Abgeordneten und Fraktionen befassen. Im Berichtsjahr 2015 stritten zwei ehemalige Abgeordnete des Deutschen Bundestages, sowie die Fraktion „DIE LINKE“ gegen den Ausschluss von der Mitwirkung an einer Arbeitsgruppe und einer informellen Gesprächsrunde im Rahmen eines gesetzgeberischen Vermittlungsverfahrens. Vor dem BGH wurde ein Verfahren wegen Untreue im Zusammenhand mit einem Parteienfinanzierungsskandal aus Rheinland-Pfalz verhandelt, in dem einem Partei- und Fraktionsvorsitzenden der CDU vorgeworfen wurde, aus Mitteln der Landtagsfraktion Zahlungen in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro an eine Unternehmensberatung für die Erstellung eines Konzeptes „Wahlsieg 2006“ veranlasst und dies im Rechenschaftsbericht der Partei verschleiert zu haben. Ratsmitglieder der Parteien NPD und „Die Rechte“ stritten mit der Stadt Dortmund um ihren gemeinsamen Status als Gruppe und insbesondere einen daraus erwachsenden Anspruch auf finanzielle Zuwendungen. Dem ehemaligen Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg Stefan Mappus fehlte es in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren an dem notwendigen Feststellungsinteresse, um die begehrte Stellung als Betroffener in einem Verfahren des Untersuchungsausschuss zum „Polizeieinsatz Schlossgarten“ zu erlangen. Letztlich wollte eine Ratsfraktion der „Freien Wähler“ erreichen, dass die ständigen Ausschüsse des Rates nicht mehr mit zwölf, sondern mit jeweils 13 Mitgliedern besetzt werden besser entsprochen.

Veröffentlicht
2022-04-13