Zwei Stiftungen für den Kanzler der Einheit
Eine Betrachtung des Phänomens der Politikergedenkstiftungen des Bundes
DOI:
https://doi.org/10.24338/mip-2022293-310Schlagworte:
Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Amtswalter, Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung, Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung, Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung, CDU-Parteispendenaffäre, Einkommensstiftung, Gedenkstätte, Gesetzgebungskompetenz kraft Sachzusammenhang, Helmut Kohl, Otto-von-Bismarck-Stiftung, Parteinahe Stiftungen, Politikergedenkstiftungen des Bundes, Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus, Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus, Stiftung des öffentlichen Rechts, Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte, ZuwendungsstiftungAbstract
Der Streit um die Errichtung der Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung hat das Phänomen der Politikergedenkstiftungen des Bundes ins öffentliche Interesse treten lassen. Der vorliegende Beitrag untersucht erstmals das Recht der Politikergedenkstiftungen des Bundes, insbesondere mit Blick auf die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, den Stiftungszweck, die Rechtsform und Finanzierung sowie die organisationsrechtliche Ausgestaltung. Es zeigt sich, dass die Politikergedenkstiftungen des Bundes als Intermediäre zu charakterisieren sind, die zu Überschneidungen zwischen staatlich-hoheitlicher und privat-familiärer Sphäre führen und dadurch anspruchsvolle Fragen auf dem Gebiet des Verfassungsrechts aufwerfen.
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