OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2022 – OVG 6 S 37/22
Bundeskanzleramt nicht für Auskunftsersuchen betreffend das Büro des Bundeskanzlers a. D. Schröder zuständig
DOI:
https://doi.org/10.24338/mip-2022360-364Schlagworte:
Online-Portal, Druckausgabe, Mediengrundrecht, auskunftsverpflichtete Stelle, auskunftspflichtige Behörde, Behörde im presserechtlichen Sinne, presserechtlicher AuskunftsanspruchAbstract
Das OVG Berlin-Brandenburg hat den im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gestellten Antrag eines freien Journalisten und Projektleiters des Online-Portals „FragDenStaat“ zurückgewiesen, der auf Auskunftserteilung zu Gesprächsterminen des Bundeskanzlers a. D. Gerhard Schröder insbesondere im Zusammenhang mit Energiepolitik oder den Unternehmen Gazprom, Nord Stream 2 oder Rosneft zielte.
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2022-11-02
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