OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2022 – OVG 6 S 37/22

Bundeskanzleramt nicht für Auskunftsersuchen betreffend das Büro des Bundeskanzlers a. D. Schröder zuständig

  • OVG Berlin-Brandenburg
Schlagworte: Online-Portal, Druckausgabe, Mediengrundrecht, auskunftsverpflichtete Stelle, auskunftspflichtige Behörde, Behörde im presserechtlichen Sinne, presserechtlicher Auskunftsanspruch

Abstract

Das OVG Berlin-Brandenburg hat den im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gestellten Antrag eines freien Journalisten und Projektleiters des Online-Portals „FragDenStaat“ zurückgewiesen, der auf Auskunftserteilung zu Gesprächsterminen des Bundeskanzlers a. D. Gerhard Schröder insbesondere im Zusammenhang mit Energiepolitik oder den Unternehmen Gazprom, Nord Stream 2 oder Rosneft zielte.

Veröffentlicht
2022-11-02