Parteinahe (politische) Stiftungen: Das wettbewerbsrelevante Wirken im Schatten der politischen Parteien

  • Aden Sorge
Schlagworte: Parteinahe Stiftungen, Stiftungsfinanzierung, Stiftungsfinanzierungsgesetz, Finanzierungsausschluss

Abstract

Die parteinahen Stiftungen sind einflussreiche Akteure der politischen Bildung, selbständig organisiert, erfüllen ihre Aufgaben aber in betonter Parteinähe. Ihre Tätigkeit im Umfeld der politischen Parteien dient zuvorderst der Demokratieförderung, ihr mannigfaltiges Engagement ist aber durch die Nähe zur politischen Partei determiniert. Öffentlichkeitswirksame parlamentarische Beratungen über die Finanzierung der partei-nahen Stiftungen unterbleiben. Obgleich ihre Arbeit und Finanzierung weder in der Verfassung noch einfachgesetzlich Erwähnung finden, übertrifft ihre staatliche Alimentierung die (Teil-)Finanzierung der politischen Parteien um ein Vielfaches und unterliegt dabei – trotz ihrer Nähe zu der Arbeit und den Zielen einer politischen Partei – keinerlei gesetzlich fixierten Regeln, insbesondere keiner Obergrenze. Dieser Umstand ist mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2023 erstmals seit 1986 wieder Gegenstand höchstrichterlicher Überprüfung geworden. Angesichts der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen staatliche Förderung politischer Stiftungen und aktueller Diskussionen über die verfassungsrechtliche Möglichkeit, eine parteinahe Stiftung von der staatlichen Finanzierung auszuschließen, wirft der Beitrag Schlaglichter auf ihre einflussreiche Arbeit und die Frage, ob ihrem Wirken, das für die nahestehende politische Partei einen erheblichen Vorteil im Wahlwettbewerb begründet, ein besonderer rechtlicher Schutz zuteilwerden muss.

Veröffentlicht
2023-05-19