BGH, Urteil vom 31.01.2023 – II ZR 144/21
Anspruch der CDU gegen ein Mitglied auf Zahlung eines Teils seiner Aufwandsentschädigung als Sonderbeitrag
Schlagworte:
Aufwandsentschädigung, ehrenamtlicher Bürgermeister, Sonderbeitrag, Mandatsträgerbeiträge
Abstract
Die besondere Belastung parteiangehöriger Amts- oder Mandatsträger mit der Leistung von Sonderbeiträgen und ihre darin liegende Ungleichbehandlung mit „einfachen“ Parteimitgliedern ist weder willkürlich noch sachfremd. Sie hat ihren sachlichen Grund in der Möglichkeit der Unterstützung des Amts- oder Mandatsträgers durch seine Partei. Die Pflicht zur Leistung eines solchen Sonderbeitrags eines ehrenamtlichen Bürgermeisters ist nicht von einer vorangegangenen Unterstützung bei der Erlangung seines Amtes abhängig.
Veröffentlicht
2023-05-19
Rubrik
Rechtsprechung
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