Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 16.12.2020 – 9 U 238/19

Wirksamer Ausschluss eines NPD-Landesvorsitzenden aus einem Sportverein

Autor/innen

  • Schleswig-Holsteinisches OLG

DOI:

https://doi.org/10.24338/mip-2023183-201

Schlagworte:

Sportverein, Ausschluss, Vereinsausschluss, Extremismusklausel, NPD-Landesvorsitzender, Funktionsträger, Parteimitgliedschaft

Abstract

Ein Verein kann grundsätzlich Bedingungen für den Fortbestand und den Ausschluss der Mitglieder durch die Vereinssatzung festlegen. Die Festlegung der Ausrichtung des Vereins auf freiheitlich-demokratische Werte und integrative Bemühungen macht die Ablehnung von Mitgliedern, die rassistischen und extremistischen Organisationen angehören und sich zu diesen Grundsätzen gerade nicht bekennen, sachlich begründet. Soweit eine Vereinssatzung die „NPD und ihre Landesverbände“ speziell als extremistische Organisation aufführt, deren Mitglieder nicht Mitglied des Vereins werden können, führt dies nicht zur Nichtigkeit der Satzungsregelung.

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Veröffentlicht

2023-05-19