LG Itzehoe, Urteil vom 05.11.2019 – 7 O 104/19

Wirksamer Ausschluss eines Landesvorsitzenden einer verfassungswidrigen Partei aus einem Sportverein

  • LG Itzehoe
Schlagworte: Sportverein, Ausschluss, Vereinsausschluss, Extremismusklausel, NPD-Landesvorsitzender, Funktionsträger, Parteimitgliedschaft

Abstract

Vereinsrechtliche Disziplinarmaßnahmen unterliegen unter Berücksichtigung der Vereinsautonomie nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle. Ein ganz wesentlicher Teil der aus Art. 9 Abs. 1 GG folgenden und im Vereinsrecht geltenden Privatautonomie liegt darin, dass der Verein sich gerade aussuchen darf und soll, wer Mitglied werden und sein kann.

Veröffentlicht
2023-05-19