LG Itzehoe, Urteil vom 05.11.2019 – 7 O 104/19

Wirksamer Ausschluss eines Landesvorsitzenden einer verfassungswidrigen Partei aus einem Sportverein

Autor/innen

  • LG Itzehoe

DOI:

https://doi.org/10.24338/mip-2023202-211

Schlagworte:

Sportverein, Ausschluss, Vereinsausschluss, Extremismusklausel, NPD-Landesvorsitzender, Funktionsträger, Parteimitgliedschaft

Abstract

Vereinsrechtliche Disziplinarmaßnahmen unterliegen unter Berücksichtigung der Vereinsautonomie nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle. Ein ganz wesentlicher Teil der aus Art. 9 Abs. 1 GG folgenden und im Vereinsrecht geltenden Privatautonomie liegt darin, dass der Verein sich gerade aussuchen darf und soll, wer Mitglied werden und sein kann.

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Veröffentlicht

2023-05-19