Entscheidungen in eigener Sache – eine analytische Skizze
DOI:
https://doi.org/10.24338/mip-2023215-220Schlagworte:
Entscheidungen in eigener Sache, Gemeinwohl, Individualinteressen, strukturell gleichlaufende Interessen, Kontrolldefizit, Legitimation, Mitwirkungsverbote, Befangenheit, Prinzipal/Vertreter-Theorie, Sachverständigengremium, Begründungspflichten, MindestberatungszeitAbstract
Entscheidungen in eigener Sache sind Akte der Selbstbestimmung. In eigenen Angelegenheiten zu entscheiden, bedeutet Wahrnehmung von Freiheit. Für sich genommen stellen solche Entscheidungen kein Problem dar. Zum Problem werden die sogenannten Entscheidungen in eigener Sache erst dann, wenn sie auch andere betreffen, wie es regelmäßig der Fall ist bei Entscheidungen der organisierten Staatlichkeit. Entscheidungen des beschriebenen Typus lassen sich in einem ausdifferenzierten politischen System allerdings nicht vermeiden. Die damit verbundenen Gefahren lassen sich aber durch verschiedene Maßnahmen minimieren. Zu diesen zählt nicht zuletzt eine politische Kultur, die auf solche Entscheidungen ein besonders kritisches Auge wirft.