Die Demokratie kann sich nicht selbst aus dem Weg gehen

Autor/innen

  • Jelena von Achenbach

DOI:

https://doi.org/10.24338/mip-2023221-226

Schlagworte:

Entscheidungen in eigener Sache, Gemeinwohl, Individualinteressen, strukturell gleichlaufende Interessen, Kontrolldefizit, Selbstorganisation der Politik, gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit, Wahlrecht

Abstract

Mit der Formel von der „Entscheidung des Parlaments in eigener Sache“ wird der Selbstgestaltung der Demokratie im Aspekt des Wahlrechts (und in weiteren Aspekten) ein grundsätzliches Misstrauen entgegengebracht. Das richtet sich wesentlich gegen die Parteien. Dieses Misstrauen knüpft daran an, dass die Parteien im Wahlrecht, sowie ähnlich gelagert etwa im Bereich der Parteienfinanzierung, nach ihrem Eigeninteresse im politischen Wettbewerb agieren können. Dass die Demokratie sich nicht selbst vermeiden kann, schließt aber ein, dass die Entwicklung ihrer rechtlichen Grundstrukturen politisch konflikthaft ist. Die Parteien haben legitimerweise unterschiedliche Vorstellungen auch von einem guten und richtigen Wahlrecht. Dass sie daneben auch um wettbewerbliche Vor- und Nachteile ringen, ist kein Grund dafür, die gesetzliche Ausgestaltung des Wahlrechts grundsätzlich zu diskreditieren. Die wesentlich auf proportionaler Repräsentativität beruhende freiheitliche und gleichheitsbezogene Offenheit und pluralistische Kapazität des politischen Prozesses scheint grundsätzlich hinreichend, um robust sichern zu können, dass der politische Prozess sich selbst demokratisch organisiert.

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Veröffentlicht

2023-10-20