Mehr Ely im deutschen Verfassungsrecht
Entscheidungen in eigener Sache und die Political Process Theory
DOI:
https://doi.org/10.24338/mip-2023227-232Schlagworte:
Entscheidungen in eigener Sache, Gemeinwohl, Individualinteressen, strukturell gleichlaufende Interessen, Machterhaltung, Kontrolldefizit, verfassungsgerichtliche Kontrolle, gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit, VerfassungsvergleichungAbstract
Parlamente entscheiden ständig in eigener Sache. Bei Themen wie dem Wahlrecht oder Abgeordnetendiäten ist dies auch kaum anders denkbar. Dennoch gilt: Der Begriff der Entscheidungen in eigener Sache hat einen richtigen Kern. Denn es geht ja nicht wirklich dabei um eine Verlagerung von Entscheidungen weg von Parlamenten, sondern vielmehr um genauere richterliche Kontrolle, um ein näheres Hinsehen, wenn Parlamentarier:innen im eigenen Interesse Gesetze verabschieden. Dennoch ist das Konzept problematisch. Vor allem ist es zu vage – denn entscheidet nicht auch die Abgeordnete, die über die Steuergesetzgebung abstimmt, in eigener Sache? Trotz alledem ist das Konzept aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vor allem zum Wahlrecht nicht hinwegzudenken. Das ist auch gut so.