Der demokratische Normalfall
Wahlgesetzgebung in eigener Sache
DOI:
https://doi.org/10.24338/mip-2023265-269Schlagworte:
Entscheidungen in eigener Sache, Gemeinwohl, Individualinteressen, strukturell gleichlaufende Interessen, Kontrolldefizit, Kontrolldichte, Demokratieprinzip, Konstitutionalismus, Parteienskepsis, GrundmandatsklauselAbstract
Wenn Wahlgesetzgebung kritisiert wird, ist der Hinweis auf die „Entscheidung in eigener Sache“ rasch zur Hand. Wer will schon bestreiten, dass die Abgeordneten bei Wahlrechtsänderungen auch an ihre eigenen Wiederwahlchancen denken? Bei der Rede von der „Entscheidung in eigener Sache“ geht es aber nicht nur um diesen Gemeinplatz. Die Floskel suggeriert Befangenheit, Missbrauch und Willkür. Aus der Perspektive des Demokratieprinzips des Grundgesetzes ist die Entscheidung über das Wahlrecht an keiner Stelle besser aufgehoben als beim Parlament.
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Veröffentlicht
2023-10-20