Wer ist eine Frau? Parteienrecht und geschlechtliche Selbstbestimmung
Anmerkung zur Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 22.12.2022
DOI:
https://doi.org/10.24338/mip-2023362-376Schlagworte:
Frau, Trans-Frau, Selbstdefinition, Geschlechtszugehörigkeit, Mitgliederdatei, Transparenz, Informationsrecht, Anhörung, Persönlichkeitsrecht, Parteistatuten, Frauenstatut, Außendarstellung, Eindeutiges Bekenntnis, Rechtsmissbrauch, Kohärenzkontrolle, Chancengleichheit, Wahlrechtsgleichheit, Mitgliedschaftsrechte, SelbstbestimmungsgesetzAbstract
Wer ist eine Frau? Diese Frage steht im Zentrum der Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 22.12.2022 (Az. BSchG 05/2022). Die Entscheidung ist ein wichtiger Beitrag zum derzeitigen gesellschaftlichen Ringen um die geschlechtsbezogene Selbstbestimmung und weist über das Parteienrecht hinaus, auch weil sie eine grundlegende rechtserkenntnistheoretische Problemdimension hat. Der Spannung zwischen dem „Prinzip der Selbstdefinition“ und objektivierender, gar „objektiver“ Überprüfung versucht das Bundesschiedsgericht gerecht zu werden, was ihm, alles in allem betrachtet, überzeugend gelingt. Vor allem wird deutlich: Verhaltensweisen, die nicht nur auf den ersten Blick „querulatorisch“ erscheinen mögen, dürfen nicht mithilfe eines großzügig eingesetzten Rechtsmissbrauchsarguments einfach vom Tisch gewischt werden, so provokant oder schräg manches auch wirken mag. Auch (vorgebliche) Nervensägen haben ein Recht darauf, gehört zu werden; sie können aber nicht beanspruchen, dass ihren Argumenten gefolgt wird.
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