Die Grenze der geschlechtlichen Selbstbestimmung bei politischen Kandidaturen

Anmerkung zur Entscheidung des Bundesschiedsgerichts Bündnis90/Die Grünen vom 22.12.2022, Az. BSchG 05/2022

  • Lea Rabe
Schlagworte: Frauenquote, Trans-Frau, non-binär, Geschlechtsidentität, Geschlechtseintrag, Mitgliederdatei, Selbstdefinition, Selbstbestimmungsgesetz, Persönlichkeitsrecht, Frauenstatut, Frauenförderung, Nachteilsausgleich, Rechtsmissbrauch, Parteiamt, Wahlverfahren, Chancengleichheit

Abstract

Das Bundesschiedsgerichtsgerichts BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN rang in einer Entscheidung mit der Herausbildung fairer Anforderungen an eine belastbare Selbstdefinition: es ging konkret um die Grenze der geschlechtlichen Selbstbestimmung bei politischen Kandidaturen. Dieses Ringen ist durch die aktuelle Rechtslage begründet, in der, wegen des (noch) hürdenreichen Änderungsverfahrens, ein Abstellen auf das eingetragene Geschlecht Persönlichkeitsrechte der Betroffenen tangiert. Da nicht nur das grüne Satzungsrecht, sondern auch der Bundesverfassungsgerichtsbeschluss zur „Dritten Option“ das Geschlecht – hier im Sinn des Art. 3 GG – an die empfundene Geschlechtsidentität anknüpft, sind Fremdzuschreibungen stets diskriminierungsverdächtig. In diese „Falle“ tappte auch das Bundesschiedsgericht. Die Einführung eines selbstbestimmten Änderungsverfahrens, flankiert durch präventiven Missbrauchsschutz, die der Referentenentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz (RefE-SBBG) ankündigt, ist zum Schutz des Persönlichkeitsrechts und vor Diskriminierung dringend geboten.

Veröffentlicht
2023-12-06