Das Zusammenspiel von Wahlrecht, Frauenquoten und Wahlverhalten in Deutschland

Autor/innen

  • Lars Holtkamp
  • Elke Wiechmann

DOI:

https://doi.org/10.24338/mip-202411-26

Schlagworte:

Wahlrechtsreform, Repräsentation, Frauenrepräsentanz, Wahlkreiskandidatur, Parität, Verhältniswahl

Abstract

Mit einer Wahlrechtsreform sollte der Bundestag einerseits die Abgeordnetenzahl begrenzen und andererseits die Frauenrepräsentanz steigern. Im Ergebnis stärkt die Wahlrechtsreform von 2023 die Verhältniswahl (Zweitstimme) und schwächt die Bedeutung der Wahlkreiskandidaturen (Erststimme), die nun nur noch anteilig nach dem Zweitstimmenergebnis („Wahlkreisbestenliste“) in den Bundestag einziehen. Da eine Paritätsgesetzgebung nach den gegenwärtigen politischen und juristischen Auseinandersetzungen und Einschätzungen aktuell nicht in Sicht ist, schlägt der Beitrag auf der Grundlage vor allem kommunaler Erfahrungen vor, die Verhältniswahl mit offenen Listen (Kumulieren und Panaschieren) auf Bundes- und Länderebene zu etablieren (Holtkamp/Wiechmann 2023), womit allerdings auch das personelle Wahlverhalten der Bürger_innen ins Spiel kommt. Hierzu liegen bereits Erfahrungen aus den Landesparlamenten der Stadtstaaten Hamburg und Bremen vor, die aktuell die meisten Frauen in ihren Parlamenten haben.

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Veröffentlicht

2024-06-04