Feministische Außenpolitik in Deutschland

Einblicke, Umsetzung und ein Ausblick auf die Rolle des Bundestags

Autor/innen

  • Leonie Stamm

DOI:

https://doi.org/10.24338/mip-2024101-110

Schlagworte:

Feministische Außenpolitik, Feminist Foreign Policy, Feminismus, Bundestag, Gender, Antifeminismus, Koalitionsvertrag, Ampelregierung, Ampel-Koalition, Auswärtiges Amt

Abstract

Die Ampel hat in ihrem Koalitionsvertrag 2021 beschlossen, „im Sinne einer Feminist Foreign Policy Rechte, Ressourcen und Repräsentanz von Frauen und Mädchen weltweit stärken und gesellschaftliche Diversität fördern“ zu wollen. Damit reiht sie sich ein in eine steigende Anzahl an Staaten, die sich offiziell zu einer feministischen Außenpolitik (FAP) bekennen. Das Auswärtige Amt legte am 1. März 2023 nach und veröffentlichte Leitlinien für feministische Außenpolitik. Am gleichen Tag veröffentlichte auch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Strategie zur feministischen Entwicklungspolitik. Beide Dokumente sollen konkretisieren, was das Konzept für die Arbeit der jeweiligen Ressorts bedeutet. Doch nicht nur die Ministerien, auch weitere Akteure nehmen eine wichtige Rolle in der nachhaltigen Umsetzung feministischer Außenpolitik ein. So zeigt sich nicht zuletzt an Schweden, dass FAP auch den Schwankungen der Legislaturperioden unterlegen ist. Denn in dem Land, in dem 2014 erstmalig eine Regierung eine feministische Außenpolitik einführte, wurde 2022 nach der Wahl einer rechtskonservativen Regierung FAP gestrichen. Insbesondere mit Blick auf die Bundestagswahlen 2025 wirft dies die Frage auf, welche Rolle dem Parlament bei der Aufgabe zukommt, eine FAP nachhaltig zu verankern.

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Veröffentlicht

2024-06-04