Die Ursprünge des Art. 21 GG: die Idee der Parteiregulierung in Verfassungsdebatten der Nachkriegszeit
DOI:
https://doi.org/10.25838/oaj-mip-201960-73Schlagworte:
Parteienstaat, Art. 21 GG, Entstehungsgeschichte, Frankreich, Italien, Carl Schmitt, Triepel, Kelsen, Parlamentarischer Rat, Herrenchiemsee, Badische Verfassung, Französische Nationalversammlung, italienischer Verfassungskonvent, ParteiendemokratieAbstract
Der Beitrag unternimmt eine historische Kontextualisierung der Beratungen des Parlamentarischen Rates und zeichnet die Ursprünge des Art. 21 GG sowie die Einflüsse der auch außerhalb Deutschlands geführten Verfassungsdebatten der Nachkriegszeit nach. Die detaillierte historische Rekonstruktion zeigt auf, dass die Idee eines Parteienartikels in der Verfassung nicht spezifisch deutsch ist, sonderm das Ideal einer „wohlgeordneten Parteiendemokratie“ auch in Frankreich und Italien geteilt (selbst wenn unterschiedlich dekliniert) wurde. Art. 21 GG ist danach der bleibende Teil einer umfangreicheren Debatte, die in Europa in den Jahren 1945-1949 stattfand.