EuG, Beschluss vom 05.03.2024 – T-1189-23

Erfolgloser Antrag der Identité et Démocratie Parti (ID Parti) auf Aussetzung der Vollziehung eines Beschlusses der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen über eine finanzielle Sanktion

Autor/innen

  • EuG

DOI:

https://doi.org/10.24338/mip-2024120-129

Schlagworte:

Einstweilige Anordnung, Bedingung der Dringlichkeit, Parteienfinanzierung, Finanzielle Sanktion, Vorstandsmitglied, Unrichtige Angaben

Abstract

Die Identité et Démocratie Parti (ID Parti), früher als „Bewegung für ein Europa der Nationen und der Freiheit“ bezeichnet, ist eine Vereinigung, die mit Beschluss der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen vom 14. September 2017 als europäische politische Partei eingetragen wurde. Weil diese in ihren Veröffentlichungen auf der Website und in sozialen Netzwerken andere Vorstandsmitglieder aufführte als sie der Behörde mitgeteilt hatte, verhängte die Behörde nach mehreren Gesprächen eine finanzielle Sanktion gegen die ID Parti in Höhe von 5 % ihres Jahresbudgets, d.h. in Höhe von 47.020,54 EUR. Dem Antrag der ID Parti auf Aufhebung der angefochtenen Entscheidung im Eilverfahren hat der EuG nicht entsprochen. Die amtliche Fassung des Beschlusses in französischer Sprache ist abgedruckt in MIP 2024, S. 111 ff. (DOI: https://doi.org/10.24338/mip-2024111-119).

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Veröffentlicht

2024-06-04