Die Pflicht zum Demokratieschutz
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https://doi.org/10.24338/mip-2024214-222Schlagworte:
Parteiverbot, Wehrhafte Demokratie, Freiheit des politischen Prozesses, Politisches ErmessenAbstract
Wenn über die wehrhafte Demokratie gestritten wird, ist der Ruf nach einer starken Zivilgesellschaft nicht fern. „Verfassungsschutz von unten“, „wehrhafte Demokratie light“, „ziviler Verfassungsschutz“, „intellectual militancy“ oder „konfliktfähige Zivilgesellschaft“ lauten die Forderungen. Fast alle Diskussionsbeiträge der laufenden Debatte haben gemeinsam, dass sie die Zivilgesellschaft in die Pflicht nehmen. Dabei ist es der Staat, der primär in die Verantwortung genommen werden muss. Sowohl Verfassungsrecht als auch Unionsrecht konkretisieren eine staatliche Pflicht zum Demokratieschutz. Entsprechend ist es staatliche Aufgabe, zivilgesellschaftliche Räume zu stärken und zu schützen.
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Copyright (c) 2024 Katharina Hölzen, Nina Alizadeh Marandi
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