Die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gemäß Art. 21 Abs. 2 GG i.V.m. § 13 Nr. 2 BVerfGG – eine Frage des Ermessens?

Autor/innen

  • Toni Böhme

DOI:

https://doi.org/10.24338/mip-2024319-331

Schlagworte:

Parteiverbot, AfD, Ermessen der Antragsteller, wehrhafte Demokratie

Abstract

Kann es eine Frage des Ermessens sein, ein Verfahren zum Verbot einer politischen Partei vor dem Bundesverfassungsgericht anzustrengen? Oder ist die Entscheidung für die Stellung eines solchen Antrags nicht vielmehr eine Frage von „Ja“ oder „Nein“ und weniger eine Frage von „Gegebenenfalls“ und „Möglicherweise“? Der Beitrag geht dieser Frage in Auslegung des Art. 21 Abs. 2 GG nach und kommt zu dem Ergebnis, dass ein Angriff auf die Demokratie durch verfassungswidrige Parteien keine Abwägung dahingehend erlaubt, ob ihre Verteidigung auf politischem oder rechtlichem Wege zu erfolgen hat. Vielmehr gibt Art. 21 Abs. 2 GG den Weg der Verteidigung in rechtlicher Hinsicht vor. Die konsequente Verteidigung des demokratischen Rechtstaates – auch und insbesondere mit rechtlichen Mitteln – ist Bedingung seiner Existenz und keine Frage „politischen Ermessens“.

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Veröffentlicht

2024-10-21