So lange wählen, bis es passt?

Der Schutz von aufgestellten Pateikandidaten anhand einiger Entscheidungen des LG Gera

Autor/innen

  • Kilian Herzberg

DOI:

https://doi.org/10.24338/mip-2025161-183

Schlagworte:

Kandidatenaufstellung, Listenaufstellung, Aufstellungsversammlung, Einberufungsrecht des Vorstands, Wahlvorschlag, Einspruchsrecht des Landesvorstands, innerparteiliche Demokratie, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Abstract

Ist ein von der Aufstellungsversammlung einer Partei aufgestellter Wahlbewerber bei einer staatlichen Wahl davor geschützt, dass die Partei sich umentscheidet? Kann der Parteivorstand nach Belieben neue Aufstellungsversammlungen einberufen, um eine andere Entscheidung herbeizuführen? Diesen Fragen an der Schnittstelle von staatlichem Wahlrecht und Parteien- und allgemeinem Vereinsrecht geht der Beitrag anhand von vier Entscheidungen des LG Gera zur Kreistagswahl im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 2024 nach. Er kommt zum Ergebnis, dass der aufgestellte Kandidat zwar kein Recht an seiner Kandidatur hat und die Aufstellungsversammlung sich umentscheiden kann, der zuständige Parteivorstand aber einen Grund braucht, um eine neue Aufstellungsversammlung einzuberufen. Dazu muss seit der letzten Versammlung etwas Neues passiert oder bekanntgeworden sein, sodass sich die Auffassung der Versammlung plausiblerweise geändert haben könnte.

Downloads

Veröffentlicht

2025-04-24