LG Berlin II, Urteil vom 21.01.2025 – 13 O 292/24 eV
Zur Wirksamkeit der Wahl des Landesvorstands einer Parteijugendorganisation auf einer digital durchgeführten Landeskonferenz
DOI:
https://doi.org/10.24338/mip-2025234-248Schlagworte:
Parteischiedsgericht, eingeschränkte Kontrolldichte, Vorstandswahl, Satzung, Anfechtbarkeit, Nichtigkeit, Digitale WahlAbstract
Das LG Berlin II bestätigte den Landesvorsitzenden einer Parteijugendorganisation im Amt. Der auf einer digital durchgeführten Landeskonferenz gewählte Landesvorsitzende klagte gegen den Bundesvorstand der Parteijugendorganisation, der die Vorstandswahl für satzungswidrig hielt und nicht anerkennen wollte. Das Parteischiedsgericht erklärte in zwei Instanzen die Wahl für ungültig und machte den Weg für Neuwahlen frei. Hiergegen wandte sich der Landesvorsitzende im Wege des einstweiligen Rechtschutzes an das LG Berlin II, das dem Kläger Recht gab. Weder sei die Wahl wirksam angefochten worden, noch lägen Nichtigkeitsgründe vor.
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