Brandenburgisches OLG, Urteil vom 26.03.2025 – 7 U 136/23
Anspruch auf Zahlung von Mandatsträgerbeiträgen trotz Parteiaustritt wegen eines für die Dauer der Legislaturperiode abgegebenen deklaratorischen Schuldversprechens
DOI:
https://doi.org/10.24338/mip-2025459-469Schlagworte:
Mandatsträgerbeiträge, Vereinbarung, deklaratorisches Schulversprechen, ParteiaustrittAbstract
Ist ein Mandatsträger durch ein deklaratorischer Schuldversprechen eine dauerhafte Verpflichtung monatlicher Zahlungen eingegangen, besteht zwar grundsätzlich die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Voraussetzung wäre, dass infolge eines nach Vertragsschluss eingetretenen Umstandes unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls dem Kündigenden bei Abwägung der beiderseitigen Interessen das Festhalten an der eingegangenen Verpflichtung nicht zugemutet werden kann. Dies war nicht der Fall. Auch für eine Berücksichtigung der Regelungen über die Störung der Geschäftsgrundlage war kein Raum, weil es sich bei der Entscheidung zum Parteiaustritt um Erwartungen und um Umstände ging, die in den Risikobereich nur einer der Vertragsparteien – hier des Parteimitglieds – fallen sollen.
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