Parteiverbot und „politisches Ermessen“ am Beispiel der AfD

Autor/innen

  • Thorsten Koch

DOI:

https://doi.org/10.24338/mip-20261-15

Schlagworte:

AfD, Parteiverbot, Verbotsverfahren, Wehrhafte Demokratie, Antragsermessen, Antragspflicht, Beurteilungsspielraum

Abstract

Handelt es sich bei der „Alternative für Deutschland“ (AfD) um eine verfassungswidrige Partei, so dass ein Verfahren auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit (Art. 21 Abs. 4 GG) in deren Feststellung und damit ein Parteiverbot münden würde? Diese Frage kann derzeit nicht abschließend beantwortet werden, da sich der Ausgang eines solchen Verfahrens nicht mit letzter Sicherheit vorhersagen lässt. Die Feststellung, dass die AfD verfassungswidrig ist, erscheint auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse aber als zumindest denkbar. Zwar mag es sein, dass diese Sachlage noch nicht den sicheren Schluss auf einen Erfolg eines Verbotsverfahrens ermöglicht. Es ist aber geboten, dass die zuständigen Stellen aktiv prüfen, ob ein Verbotsverfahren einzuleiten ist.

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Veröffentlicht

2026-04-30