Die Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen in Taiwan

Autor/innen

  • Ren-Jyun Huang

DOI:

https://doi.org/10.25838/oaj-mip-201840-47

Schlagworte:

§ 20a PartG-DDR, § 20b PartG-DDR, Rechtsvergleich, DDR, Taiwan, Parteienfinanzierung, Parteivermögen, wehrhafte Demokratie, Chancengleichheit, Parteienfreiheit, Parteibegriff, Parteiverbot, innerparteiliche Demokratie, Rechenschaftspflicht, Transparenz, Offenlegungspflicht

Abstract

Die Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen (UKPV) wurde am 31. August 2016 in Taiwan gegründet. Die UKPV-Taiwan hat die Aufgabe, einen Bericht über die Vermögenswerte aller Parteien und der mit ihnen verbunden Massenorganisationen sowie Unternehmen des KMT-Regimes zu erstellen. Der UKPV-Taiwan ist darüber hinaus berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben selbst zu bestimmen, welche Parteienfinanzierungsquellen und welche Massenorganisationen überprüft werden, und das aus dem ehemaligen Kuomintang-Regime stammende Parteivermögen einzuziehen. Der Beitrag zeigt auf, dass sich die gesetzlichen Regelungen in Taiwan maßgeblich auf das Gesetz über Parteien und andere politische Vereinigungen (PartG-DDR) und die Praxiserfahrung der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR (UKPV) stützen. Jedoch trafen die eigentlich gleichen Zwecken dienenden Vorschriften auf verschiedene politische Wirklichkeiten in Taiwan und Deutschland, weshalb die schlichte Rezeption der Normen die Rechtsanwendung in Taiwan erschwert.

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Veröffentlicht

2018-04-06