Das beschleunigte Parlament – Die Gesetzgebungsdauer der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestags
DOI:
https://doi.org/10.25838/oaj-mip-201864-70Schlagworte:
Gesetzgebung, Beschleunigung, Parlament, Bundesregierung, GesetzesinititiveAbstract
Parlamente machen Politik. Eine Kernkompetenz liegt dabei in der Erarbeitung und dem erfolgreichen Durchbringen von Gesetzesvorhaben. Dabei fällt der im Parlament die Mehrheit stellenden Koalition und ihrer Regierung eine tragende Rolle zu. Der Umwelt von Parlamenten wird eine zunehmende Beschleunigung unterstellt, in deren Folge das Parlament in seiner Reaktion permanenten Zeitdruck erfährt, den es zu organisieren gilt. Die zugrunde gelegte Annahme ist dabei, dass sich die gesellschaftlichen Entwicklungen und Politik desynchronisiert haben, aber gleichzeitig ein Bestreben da ist, diese Desynchronisation so gering wie möglich zu halten. Damit stellt sich die Frage: Inwieweit reagiert der Gesetzgeber auf diese Desynchronisation? Beschleunigt er selbst seine Prozesse? Auf der Grundlage von Daten des Deutschen Bundestages (Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge, DIP) stellt der Beitrag „Befunde zur Beschleunigung der deutschen Gesetzgebung“ für die Wahlperioden nach der Wiedervereinigung mit besonderem Fokus auf der 18. Wahlperiode vor.
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