Das neue Recht der europäischen politischen Parteien
DOI:
https://doi.org/10.25838/oaj-mip-201871-78Schlagworte:
Parteistatut, Europa, EU, europäische politische Parteien, europäischer Parteibegriff, Parteibegriff, Individualmitgliedschaft, Rechtsfähigkeit, Behörde für europäische politische Parteien und politische Stiftungen, Registrierung, Register, Registerbehörde, Parteienfinanzierung, Sieben-Staaten-Klausel, Rechtspersönlichkeit, Registerpflicht, Verfassungstreue, Wahlteilnahme, Gewinnzwecke, innerparteiliche Demokratie, SpendenAbstract
Auf europäischer Ebene haben sich mitgliedstaatliche Parteien gleicher oder zumindest ähnlicher politischer Ausrichtung zu Verbünden politischer Parteien zusammengeschlossen, die ihrerseits als europäische politische Parteien agieren. Deren Bedeutung ist nicht zu unterschätzen und nimmt zu, auch wenn sie in der öffentlichen Wahrnehmung derzeit noch eine untergeordnete Rolle spielen. Der Rechtsrahmen für die Tätigkeit dieser europäischen politischen Parteien - die „Verordnung über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen“ - wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2017 ergänzt und modifiziert. Der Beitrag setzt sich mit den dadurch aufgeworfenen zahlreichen Rechtfragen für die Tätigkeit europäischer politischer Parteien auseinander.