Die Stimmenverrechnung bei den Wahlen zum Landtag des Landes Hessen

Zur Berechnung der Parlamentsgröße und der Ausgleichsmandate

Autor/innen

  • Benjamin Jungkind

DOI:

https://doi.org/10.25838/oaj-mip-2020111-118

Schlagworte:

Landtag Hessen, Wahlsystem, Wahlrecht, Überhangmandate, Ausgleichsmandate, Stimmenverrechnung

Abstract

Der Beitrag widmet sich der Frage, wie die Parlamentsgröße und der dazugehörige Mandatsausgleich im Falle des Auftretens von Quasi-Überhangmandaten bei den Wahlen zum Hessischen Landtag zu berechnen sind. In den Fokus geriet die Thematik durch eine Klage der AfD-Fraktion des Hessischen Landtags, die vor dem Hessischen Staatsgerichtshof anhängig war. Aufbauend auf der Darstellung der Methode zur Stimmenverrechnung des Wahlsystems zum Hessischen Landtag wird die gesetzliche Grundlage für den Ausgleich im hessischen Landeswahlgesetz näher analysiert und sowohl die vom Landeswahlleiter für Hessen wie auch der AfD-Fraktion für anwendbar erachteten Berechnungsmethoden kritisch beleuchtet. Der Autor gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass beide Vorgehensweisen fehlerhaft sind und stellt abschließend eine Berechnungsmethode vor, die den gestellten Anforderungen des hessischen Wahlrechts und -systems entspricht. Inzwischen hat sich der Staatsgerichtshof des Landes Hessen (Urteil vom 11. Januar 2021 - P.St. 2733, P.St. 2738) der Argumentation dieses Beitrags angeschlossen und - wenn auch unter Verwendung einer anderen Berechnungsmethode - den anwendbaren Normen ein „Optimierungsgebot“ im Sinne einer geringsten Abweichung von der idealen proportionalen Sitzverteilung entnommen.

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Veröffentlicht

2020-11-10