Zwischen Basisdemokratie und Uniformität
Einspruch im Wahlvorschlagsverfahren
DOI:
https://doi.org/10.25838/oaj-mip-2020177-179Schlagworte:
Wahlvorschlagsverfahren, Einspruch, Kandidatenaufstellung, Aufstellungsversammlung, Parteibewerber, Wahlbewerber, Wahlvorschläge, Wahlvorschlagsträger, Zurückweisung, innerparteiliche DemokratieAbstract
Wahlen sind essenziell für das politische System Deutschlands. Auch wenn die Öffentlichkeit vor allem die Phase des Wahlkampfs und den Wahltag wahrnimmt, sind von der Einteilung der Wahlkreise bis zur Wahlprüfung viele Schritte zu gehen. Einer dieser Schritte ist das Wahlvorschlagsverfahren, in dem die Bewerber ermittelt werden, welche die Bürger am Wahltag dann auf den Stimmzetteln finden. Im Zentrum des Wahlvorschlagsverfahrens stehen dabei Entscheidungen der Mitglieder der Parteien auf Aufstellungsversammlungen. Entgegen dem Gebot innerparteilicher Demokratie stehen höheren Parteigliederungen gegen Wahlvorschläge für Kommunalwahlen und Wahlkreisbewerber bei Bundestagswahlen Einspruchsrechte zu. Dieser Beitrag gibt unter besonderer Betrachtung des nordrhein-westfälischen Kommunalwahlrechts und des Bundestagswahlrechts Antworten auf die Fragen, was ein Einspruch im Wahlvorschlagsverfahren ist, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und wie sowie gegenüber wem er sich auswirkt.