Wahlprüfungsentscheidungen des Parlaments in eigener Sache?

Die Perspektive des europäischen regionalen Menschenrechtsschutzes

Autor/innen

  • Laura Jung

DOI:

https://doi.org/10.24338/mip-2022408-414

Schlagworte:

Wahlprüfung, Zweistufigkeit, Instanzenzug, Rechtsmittel

Abstract

Die Große Kammer des EGMR hat einer rein parlamentarischen Wahlprüfung eine klare Absage erteilt und aufgezeigt, dass die konventionskonforme Ausgestaltung des Wahlprüfungsverfahrens auch in alten Demokratien keine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit ist. Für das deutsche System der Wahlprüfung und seine Reformoptionen zieht der EGMR damit deutliche Grenzen: Eine einstufige Prüfung nur durch das Parlament wäre mit Straßburg jedenfalls nicht zu machen. Das gilt umso mehr, als Deutschland sich hier nicht auf eine vom demokratischen Konsens getragene, weit zurückreichende Tradition berufen könnte.

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Veröffentlicht

2022-11-22