Bekannt und bewährt
Warum die Zweistufigkeit des Wahlprüfungsverfahrens beibehalten werden sollte
DOI:
https://doi.org/10.24338/mip-2022415-420Schlagworte:
Wahlprüfung, Zweistufigkeit, Verfahrensdauer, Wahlprüfungsausschuss, WahlfehlerAbstract
Der Beitrag beleuchtet die Vor- und Nachteile der Zweistufigkeit des Wahlprüfungsverfahrens. Gibt es zwei Instanzen, dient dies dazu, die Richtigkeitsgewähr der Wahlprüfungsentscheidung zu erhöhen und trägt damit zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes bei; hinzu tritt die Entlastungs- und Filterfunktion der Erstinstanz gegenüber der Zweitinstanz (etwa mit Blick auf das BVerfG). Auf der an-deren Seite steht der Aspekt der Verfahrensdauer, der gerade hier von entscheidender Bedeutung ist. Im Ergebnis wird keine Veranlassung gesehen, die Zweistufigkeit des Verfahrens als solches infrage zu stellen, aber für ein Tätigwerden des (einfachen) Gesetzgebers plädiert, um insbesondere einer überlangen Verfahrensdauer entgegenzuwirken.
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